| Kurse |
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Überbetriebliche Kurse als Teil der beruflichen Grundbildung sind im Berufsbildungsgesetz definiert. Zuständig für Definition, Organisation und Kurskontrolle ist der Vorstand der LVI. Die Aufgaben und Pflichten sind folgende:
In der modularisierten Grundbildung sind insgesamt 10 ÜK-Module zu besuchen (je 5 Tage oder 40 Ausbildungsstunden). Informationen auf: |

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