LAP / Qualifikationsverfahren
LehrabschlussprüfungZuständigkeitLehrabschlussprüfung bzw. Qualifikationsverfahren sind in der Zuständigkeit des Kantons. Nachstehende Ausführungen sind deshalb nur gültig für den Prüfungskreis Zug, also Lernende welche die schulische Bildung am GIBZ erfahren haben und dem Prüfungskreis Zug zugeteilt sind.
Qualifikationsverfahren nach Bildungsverordnung 2005Das Qualifikationsverfahren setzt sich aus den folgenden Qualifikationsbereichen zusammen
Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn jeder der vier Qualifikationsbereiche mit einer mindestens genügenden Fachnote bewertet wird. Alle Einzelheiten zum Qualifikationsverfahren für Zug sind in einer Wegleitung festgehalten: Wegleitung 2006
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