Start Lehre LAP / Qualifikationsverfahren

Out of the box

informatik bild

LAP / Qualifikationsverfahren

Lehrabschlussprüfung

Zuständigkeit

Lehrabschlussprüfung bzw. Qualifikationsverfahren sind in der Zuständigkeit des Kantons. Nachstehende Ausführungen sind deshalb nur gültig für den Prüfungskreis Zug, also Lernende welche die schulische Bildung am GIBZ erfahren haben und dem Prüfungskreis Zug zugeteilt sind.

 

Qualifikationsverfahren nach Bildungsverordnung 2005

Das Qualifikationsverfahren setzt sich aus den folgenden Qualifikationsbereichen zusammen

  • Allgemeinbildung
  • grundlagenbezogene Bildung
  • schwerpunktbezogene Bildung
  • Abschlussarbeit (zählt doppelt)

Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn jeder der vier Qualifikationsbereiche mit einer mindestens genügenden Fachnote bewertet wird.

Alle Einzelheiten zum Qualifikationsverfahren für Zug sind in einer Wegleitung festgehalten:

Wegleitung 2006
Wegleitung 2008

 

 
Copyright LVI Zuger Lehrmeiservereinigung Informatik - Alle Rechte vorbehalten.